Hat er rechte auch wenn der nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist.?
Frage von : Hat er rechte auch wenn der nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist.?
Er hat zwar die vaterschaft anerkannt a er ist nicht eingetragen nicht in der Geburtsurkunde aber auch nicht in der Abstamusurkunge.
Beste Antwort:
Answer by Dietmar
Das ist jetzt ein schweresThema.Folgendes:Ich gehe davon aus das Du das alleinige Sorgerecht hast,somit hat der nichteheliche Kindesvater keine juristischen Rechte d.h.:du kannst z.B. den Kindergarten aussuchen ,und er hat kein Vetorecht.Durch die Anerkennung der Vaterschaft hat er Dir einen sog. Titel gegeben.Sollte er den Kindesunterhalt nicht mehr zahlen,kannst Du diesen über das Amtsgericht einfordern.Die werden dann eine Lohnpfändung oder Kontopfändung durchführen.Du solltest aber auch überlegen,ob das Gemeinsamesorgerecht nicht auch Vorteile mitsichbringt.
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28 Januar 2012 um 00:36 Uhr
Würde ich positiv werten, wenn er sich um sein Kind kümmern möchte! Solltst Du nicht wenigstens zu ihm stehen und ihn eintragen lassen als Vater, Dein Kind wird auch eines Tages fragen!
28 Januar 2012 um 00:42 Uhr
das würde ich schnell ändern!!Den er hat dann keine rechte soweit ich weiß..
28 Januar 2012 um 01:00 Uhr
Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, erfolgt dadurch ein verwandschaftliches Verhältnis mit unterhalt- und erbrechtlichen Folgen. Rechte in dem Sinne hat er aber nicht bzw. er kann nur mit deiner Zustimmung z. B. ein gemeinsames Sorgerecht beantragen. Auch kann er nur mit deiner Zustimmung oder Erklärung beantragen, das dass Kind seinen Familiennamen z. B. bekommt.
Die Schlussfolgerung ist, das alles nur mit deiner Zustimmung erfolgen kann, wenn du nicht willst hat er in dem Sinne keine rechtliche handhabe.
28 Januar 2012 um 01:32 Uhr
Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat ist er der Vater und hat somit Rechte und Pflichten!
Ob in den Urkunden eingetragen oder nicht ist dabei vollkommen egal.
Auf jeden Fall hat der Vater ein Umgangs-und Besuchsrecht und kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen.
28 Januar 2012 um 01:43 Uhr
Sobald du eine neue Urkunde beanträgst ist der Vater mit drin!!
Hatte das Thema vor kurzem erst selber.
Er hat das Recht und auch die Pflicht sich um das Kind zu kümmern.
Lass ihn wenn er möchte, es kann dem Kind nur gut tun!!
28 Januar 2012 um 01:55 Uhr
Ich frage mich nur, weshalb er nicht als Vater eingetragen ist, wo er doch die Vaterschaft anerkannt hat. Wolltest Du das nicht ?
Er darf jetzt zwar lustig Unterhalt zahlen, aber soll keine Rechte haben ? Das wäre ungerecht oder ?
Du hast nicht geschrieben wie das Verhältnis zwischen Euch ist. Sollte kein Streß sein, so einigt Euch doch gütlich und laß ihn noch amtlicherseits als Vater eintragen, damit er außer Pflichten gewisse Rechte hat.
Er könnte das auch gerichtlich durchsetzen, denn damit hängt ja auch das Sorgerecht, Aufenthaltsrecht, Besuchsrecht und und und zusammen.
28 Januar 2012 um 02:14 Uhr
solange er nicht das halbe sorge recht hat, hat er keine Rechte. und auch wenn er das sorge rechtt einklagen möchte hat er keine chanc solange das kind bei dir gut aufgehoben ist. mit diesem Gesetz möchten sie dieallein erziehendenen mütter unterstützen und schützen.
28 Januar 2012 um 02:51 Uhr
Er hat alle Rechte und Pflichten, die ein Vater hat, der die Vaterschaft anerkannt hat, egal ob in der Urkunde eingetragen oder nicht.
Bei Unverheirateten bekommt oft die Mutter zuerst eine Geburtsurkunde ausgestellt, in die der Vater nicht eingetragen ist.
Erst wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, wird er automatisch in die Geburtsurkunde aufgenommen.
Ich habe zwei Geburtsurkunden für mein Kind, die erste ohne Vater, die zweite mit, nachdem er die Vaterschaft anerkannt hatte.
28 Januar 2012 um 03:26 Uhr
^sobald er die vaterschaft anerkannt hat kann er sein recht geltend machen und es spielt keine rolle ob er nicht in den urkunden steht
28 Januar 2012 um 04:04 Uhr
das der vater nicht eingetragen ist, KANN nur daran liegen, das diese urkunde ausgestellt worden ist, BEVOR er die vaterschaft anerkannt hat!
( abstammungsurkunde sind mittlerweile immer beide elternteile eingetragen- deswegen bekommt ein adoptivkind auch nur eine geburtsurkunde!!! )
deswegen ist er bei den behörden trotzdem als vater geführt. auch wenn ihr nicht zusammen lebt, hat der vater immer möglichkeiten über gericht / anwalt oder jugendamt rechte wie besuchs- und umgangsrecht einzufordern!