Hat er rechte auch wenn der nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist.?

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Frage von : Hat er rechte auch wenn der nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist.?
Er hat zwar die vaterschaft anerkannt a er ist nicht eingetragen nicht in der Geburtsurkunde aber auch nicht in der Abstamusurkunge.

Beste Antwort:

Answer by Dietmar
Das ist jetzt ein schweresThema.Folgendes:Ich gehe davon aus das Du das alleinige Sorgerecht hast,somit hat der nichteheliche Kindesvater keine juristischen Rechte d.h.:du kannst z.B. den Kindergarten aussuchen ,und er hat kein Vetorecht.Durch die Anerkennung der Vaterschaft hat er Dir einen sog. Titel gegeben.Sollte er den Kindesunterhalt nicht mehr zahlen,kannst Du diesen über das Amtsgericht einfordern.Die werden dann eine Lohnpfändung oder Kontopfändung durchführen.Du solltest aber auch überlegen,ob das Gemeinsamesorgerecht nicht auch Vorteile mitsichbringt.

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